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f H2 Import auf I Regulatorische Bedingungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Qualitative Bewertung: Innerhalb Europas kann nicht verhindert werden, H2 zu importieren (Binnenmarkt). Der Gesetzgeber hat keinen Einfluss auf Erzeugung im Ausland. Aber: Gesetzgeberischer Einfluss z.B. zum Ausbau der Importinfrastruktur. Einfluss über Haushaltsgesetz: fiskalisch, Partnerschaft mit anderen Ländern. f1: Annahme: kein Import = müssen Rahmenbedingungen verschlechtern (I1) (Import verhindern, Inlandserz. verbessern), bzw. Gesetzgeber ändert Rahmen nicht, um Import zu verhindern (I3). f2, f3: Wenn aus Europa (Binnenmarkt) und/oder außerhalb Europas importiert werden soll, muss Regulatorik verbessert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quantitative Bewertung:
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